
börsliches oder nicht-börsliches Termingeschäft, bei dem mindestens eine der Vertragsparteien ein Wahlrecht in der Frage der dinglichen Erfüllung des Vertrages hat, diese zu den bei Vertragsschluss festgelegten Konditionen zu vollziehen. Zu den bedingten Termingeschäften gehören insbesondere Optione...
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Optionen
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Ein bedingtes Termingeschäft auf der Börse oder im allgemeinen Wirtschaftslebenbedeutet, dass eine Verpflichtung zum Kauf nur zu Stande kommt, wenn einer der Vertragspartner sein Recht des Rücktritts nicht einlöst. Der Rücktritt kann und wird in der Regel auch mit einem Reuegeld belegt.
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